Branchenlösung

Widerrufsbutton für Gastronomie und Gutscheinshops

Stand: Mai 2026

Auch wenn du keinen klassischen Online-Shop betreibst: Wenn du Gutscheine oder Leistungen online an Privatkunden verkaufst, solltest du die neue Widerrufsfunktion prüfen. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung, hilft dir aber, typische technische und organisatorische Fragen zur Umsetzung einzuordnen.

Widerrufsbutton testen Mehr zur Pflicht ab 19.06.2026 erfahren

Nicht nur klassische Shops sind betroffen

Viele Restaurants, Cafés und Caterer denken beim Widerrufsbutton zuerst an Waren-Shops. Relevant können aber auch Online-Gutscheine, Kochkurse, Tastings oder buchbare Leistungen sein.

Die Seite ersetzt keine Rechtsberatung, hilft dir aber, typische technische und organisatorische Fragen zur Umsetzung einzuordnen.

Typische Fälle in der Gastronomie

  • Restaurant verkauft Wertgutscheine online
  • Café verkauft Frühstücks- oder Brunchgutscheine
  • Kochschule verkauft Kurse
  • Weingastronomie verkauft Tastings
  • Hotelrestaurant verkauft Menü-Gutscheine
  • Catering-Anbieter nimmt Online-Buchungen entgegen

Gutschein, Termin oder Dienstleistung?

Frei einlösbare Gutscheine sind anders zu betrachten als Leistungen zu einem festen Termin. Bei terminbezogenen Freizeitveranstaltungen können Ausnahmen bestehen.

Die technische Widerrufsfunktion sollte dort bereitstehen, wo Verbraucher online widerrufbare Verträge abschließen können. Sie kann als Button, Footer-Link oder Servicebereich eingebunden werden, ohne das Gutscheinmodul selbst umzubauen.

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FAQ

Brauchen Restaurants einen Widerrufsbutton?

Nicht jedes Restaurant ist betroffen. Wenn online Verträge mit Verbrauchern geschlossen werden, etwa über Gutscheine oder Leistungen, sollte die Pflicht geprüft werden.

Gilt die Pflicht auch für Gutscheinshops?

Gutscheinshops können relevant sein, insbesondere bei frei einlösbaren Gutscheinen. Die konkrete Einordnung hängt vom Angebot ab.

Was ist mit Restaurantgutscheinen?

Restaurantgutscheine sollten nicht pauschal ausgeklammert werden. Prüfe, ob und wie ein Widerruf möglich sein muss.

Was ist mit Kochkursen oder Tastings?

Bei festen Terminen können Besonderheiten gelten. Die technische Lösung hilft dort, wo ein Widerrufsprozess angeboten werden soll.

Kann der Button auf einer einfachen Gutscheinseite eingebunden werden?

Ja, wenn die Seite einen Link oder Code aufnehmen kann.

Reicht ein Link im Footer?

Ein klar benannter Link kann genügen, wenn er gut erreichbar ist. Bei stark frequentierten Seiten kann ein sichtbarer Button zusätzlich helfen.

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