Brauchen Erlebnisanbieter einen Widerrufsbutton?
Wenn Verbraucher online Verträge schließen und ein Widerrufsrecht besteht, sollte eine Widerrufsfunktion geprüft werden.
Stand: Mai 2026
Wenn Gäste online Gutscheine, Touren oder Leistungen buchen können, solltest du prüfen, ob eine Widerrufsfunktion erforderlich ist. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung, hilft dir aber, typische technische und organisatorische Fragen zur Umsetzung einzuordnen.
Widerrufsbutton testen Mehr zur Pflicht ab 19.06.2026 erfahren
Viele Anbieter nutzen Buchungskalender, Anfrageformulare, Zahlungslinks oder Gutscheinmodule. Trotzdem können online Verträge mit Verbrauchern entstehen.
Der Widerrufsbutton kann als eigenständige Funktion ergänzt werden, wenn das Buchungssystem selbst keine passende Möglichkeit bereitstellt.
Bei festen Terminen im Freizeitbereich können Ausnahmen bestehen. Frei einlösbare Gutscheine oder andere Leistungen können anders zu behandeln sein.
widerruf-einfach.de entscheidet diese rechtliche Frage nicht, unterstützt aber den technischen Widerrufsprozess dort, wo er angeboten werden muss: öffentlich erreichbar, mit Formular und Eingangsbestätigung.
Wenn Verbraucher online Verträge schließen und ein Widerrufsrecht besteht, sollte eine Widerrufsfunktion geprüft werden.
Online-Buchungen können relevant sein. Entscheidend sind Vertragsart, Terminbindung und Widerrufsrecht.
Bei festen Freizeit- oder Veranstaltungsterminen können Ausnahmen bestehen. Das sollte rechtlich geprüft werden.
Frei einlösbare Gutscheine können anders bewertet werden als feste Termine.
Ja, wenn deine Website oder Buchungsseite einen Link oder Code zulässt.
Nicht zwingend. Die Widerrufsfunktion kann extern ergänzt werden, wenn die Einbindung möglich ist.